I. Vertragsgegenstand
Zur Erhaltung, Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Einkaufsberechtigten beim Erwerb der im Produktspektrum der BAMAKA AG angebotenen Leistungen, handelt die BAMAKA AG mit den Herstellern, Lieferanten und sonstigen Dienstleistern (nachfolgend "Lieferanten") günstige Einkaufskonditionen aus bzw. bietet Produkte und branchenspezifische Handelswaren zu günstigen Konditionen an.
II. Vergütung
Die BAMAKA AG verfügt über eine Vielzahl von Lieferanten-Großkundenabkommen mit günstigen Einkaufskonditionen. Die überwiegende Zahl der Abkommen ist für Einkaufsberechtigte kostenlos nutzbar. Lediglich bei der Inanspruchnahme von wenigen Großkundenabkommen (z.B von KFZ-Flottenverträgen) wird eine geringe Bearbeitungspauschale von max. einem Prozent des Nettolistenpreises erhoben. Einzelheiten zu den ggf. anfallenden Kosten können den Großkunden-Infos im geschlossenen Kundenbereich unter www.bamaka.de entnommen werden.
III. Geheimhaltung der Konditionen
Die von der BAMAKA AG ausgehandelten Konditionen werden nur den Einkaufsberechtigten genannt. Einkaufsberechtigten ist es untersagt, diese Konditionen Fremden (z.B. Bau- und GaLaBau-Unternhemen, Wettbewerbern oder Lieferanten u.a.) zu nennen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus der BAMAKA AG. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
IV. Bonusauschüttung
Soweit die BAMAKA AG von ihren Vertragslieferanten Bonuszahlungen nach Abschluss des Geschäftsjahres erhält, werden diese an die Einkaufsberechtigten, nach vorheriger Benennung an die BAMAKA AG, entsprechend ihres Umsatzanteils, bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres ausgeschüttet.
V. Laufzeit dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Spätestens die Kündigung der Innungs-/ Verbandsmitgliedschaft führt automatisch zur Beendigung dieser Vereinbarung, ohne dass es von einer der Parteien einer Erklärung oder Anzeige bedarf.
VI. Registrierung; Kundenkonto; Mitteilungen
Für die Nutzung des BAMAKA Online Shops sowie weiterer Services muss sich der Einkaufsberechtigte registrieren und dabei die Pfichtfelder der für die Registrierung vorgesehenen Anmeldemaske vollständig und korrekt ausfüllen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Registrierung der Bestätigung durch den Auftragnehmer.Nach erfolgreicher Registrierung wird ein nicht übertragbares Kundenkonto angelegt, das dem Einkaufsberechtigten den Zugang zum geschlossenen Kundenbereich sowie dem BAMAKA Online Shop ermöglicht. Außerdem erhält der Einkaufsberechtigte die Möglichkeit, seine Einkäufe und Bestellungen dort einzusehen und zu verwalten sowie gegebenenfalls weitere Online-Services (z.B. Tankkartenverwaltung) zu nutzen. Auf Antrag kann der Einkaufsberechtigte zusätzliche Passwörter für weitere Mitarbeiter oder Betriebsstätten erhalten. Der Einkaufsberechtigte hat dabei die Möglichkeit, bestimmte Funktionen und Berechtigungen nur bestimmten Mitarbeitern zuzuweisen bzw, für andere Mitarbeiter zu sperren. Der Einkaufsberechtigte stellt sicher, dass die Passwörter unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen und die Nutzer der Passwörter intern berechtigt sind, die jeweils zugewiesene Funktion (z.B. Einkauf oder Tankkartenverwaltung) zu nutzen. Auf die Wirksamkeit einer Bestellung im Online Shop oder sonstiger Nutzung von Services hat die interne Berechtigung keinen Einfluss. Bei missbräuchlicher Nutzung der überlassenen Passwörter haftet der Einkaufsberechtigte vollumfänglich.
Persönliche Zugangsdaten des Einkaufsberechtigten bzw. seiner Mitarbeiter sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollten Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen, muss dies dem Auftragnehmer umgehend gemeldet werden und der Einkaufsberechtigte seine Zugangsdaten ändern. Der Einkaufsberechtigte hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Daten stets auf einem aktuellen Stand sind.
Der Einkaufsberechtigte willigt ein, dass er von der BAMAKA AG regelmäßig über Veränderungen in den Großkunden-Abkommen, Vertragsneuheiten und Sonderaktionen über aktuell nutzbare Kommunikationswege, insbesondere per E-Mail-Newsletter, informiert wird. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber der BAMAKA AG ganz oder teilweise widerrufen werden.
Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rahmenvereinbarung ist Königswinter.
VII. Einbeziehung von Vereinbarungen
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers (Anlage I.) sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. In diesem Falle sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Vertragslücke ergeben sollte.
Bad Honnef, 27.10.2020
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Bamaka Aktiengesellschaft Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 981 088-0
Telefax: 02224 981 088-8
www.bamaka.de
Aufsichtsratvorsitzender:
Vorstand:
Dirk Böcker
Hauptsitz der Aktiengesellschaft ist Bad Honnef
Handelsregister HRB 7108
Amtsgericht Siegburg
UID DE119552895
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz wird regelmäßig von unserem externen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Für Fragen, Anregungen oder Kommentare zum Thema Datenschutz steht er Ihnen jederzeit zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Ziar Kabir
Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef
Tel. 02224 988 290
E-Mail: dsb@sco-consult.info
III. Allgemeines zur Datenverarbeitung
Sie können unsere nicht personalisierten Webseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wenn Sie auf die Internetseiten der BAMAKA AG - Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen enthalten z. B. die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet Service Providers usw. Diese Informationen werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Sie bleiben als einzelner Nutzer hierbei anonym.
Personenbezogene Daten
- Bei Unterzeichnung der Vereinbarung, nach der Sie den Zugang zu unserem geschlossenen Mitgliederbereich erhalten:
- Firmenstammdaten (z.B. Firmenname, Ansprechpartner mit Funktion, geschäftliche Adresse)
Diese Daten werden bei Bestellung in unserem Shop an unsere Lieferanten zum Zweck der Vertragserfüllung (Lieferung der Ware) weitergeleitet. - Kommunikationsdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Diese Daten, ebenso wie die geschäftliche Anschrift, werden zu Marketingzwecken verarbeitet und an ensprechende Dienstleister weitergereicht. - Bei Login in den geschützten Mitgliederbereich und Nutzung der dort angebotenen Leistungen
- Auftragsdaten (z.B. bestellte Artikel)
Diese Daten werden ebenfalls bei Bestellungen erhoben und zur Vertragserfüllung an die entsprechenden Lieferanten weitergeleitet. - Nutzungsdaten (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins
Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Folgende Rechtsgrundlagen bestehen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
- Einwilligung
- Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen
- rechtliche Verpflichtung
- Zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen überwiegen das erstgenannte Interesse nicht
Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn der Löschung eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist z.B. aus der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch entgegensteht. Grundsätzlich speichern wir Ihre Daten 10 Jahre.
IV. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben:
- über den Browsertyp und die verwendete Version
- das Betriebssystem des Nutzers
- Den Internet-Service-Provider des Nutzers
- Die IP-Adresse des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
- Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ist es uns erlaubt, die Daten und Logfiles vorübergehend zu speichern. Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse (Dauer der Nutzung) ist notwendig, um Ihnen die Webseite an Sie auszuliefern.
Dievorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Daten werden bis zum Ende der jeweiligen Sitzung von uns gespeichert und dann automatisch gelöscht. Da diese Daten für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich sind, haben Sie als Nutzer keine Möglichkeit der Verarbeitung zu widersprechen.
V. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt
Auf unserer Webseite finden Sie ein Kontaktformular. Dieses kann zur elektronischen Kontaktaufnahme genutzt werden. Die darin eingegebenen Daten werden von uns verarbeitet. Folgende Daten werden im Rahmen der Kontaktaufnahme verarbeitet:
- IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit der Eingabe
- Emailadresse
- Vor- und Nachname
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absende-Vorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Sie können zur Kontaktaufnahme auch unsere Emailadresse nutzen. Ihre Email wird bei uns verarbeitet. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist eine Einwilligung. Sollten Sie den Kontakt zu uns suchen, um einen Vertrag abzuschließen, so ist die Rechtsgrundlage die Vertragserfüllung oder eine vorvertragliche Maßnahme. Zweck der Dateneingabe in das Kontaktformular ist die Kontaktaufnahme zu uns. Die Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Datenverarbeitung erreicht ist. Dies kann bei der Kontaktaufnahme von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Möglicherweise steht der unmittelbaren Löschung eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegen. Sie können Ihre Einwilligung uns gegenüber widerrufen.
VI. Rechte der betroffenen Person
Sie sind Betroffener und es stehen Ihnen folgende Rechte uns gegenüber zu:
- Sie können Auskunft verlangen, welche personenbezogene Daten, welcher Herkunft über Sie zu welchem Zweck gespeichert sind. Ebenso müssen Sie darüber unterrichtet werden, wenn Ihre Daten an Dritte übermittelt werden. In diesem Fall ist Ihnen gegenüber die Identität des Empfängers oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft zu geben.
- Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, so können Sie deren Berichtigung oder Ergänzung verlangen.
- Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken widersprechen. Für diese Zwecke müssen Ihre Daten dann gesperrt werden.
- Sie haben ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn
- Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
- oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
- Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies ist dann möglich, wenn die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aufgrund anderer Gründe entfallen ist. Bitte beachten Sie, dass einer Löschung eine bestehende Aufbewahrungsfrist oder andere schutzwürdige Interessen unseres Unternehmens entgegenstehen kann. Auf Nachfrage teilen wir Ihnen dieses gerne mit. Sollten wir Ihre Daten öffentlich gemacht haben, so sind wir verpflichtet, jeden Empfänger darüber zu informieren, dass Sie die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
- Sie haben zudem ein Widerspruchsrecht, wenn Ihr schutzwürdiges Interesse aufgrund einer persönlichen Situation das Interesse der Verarbeitung überwiegt. Dies gilt aber dann nicht, wenn wir aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet sind.
- Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen den Datenschutz verstößt.
- Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
VII.Website-Analyse
Auf unseren Seiten werden "Cookies" eingesetzt. Cookies sind Datensätze, die auf Ihrer Festplatte abgelegt werden und dort keine Schäden anrichten. Diese Datensätze werden von dem Web-Server, mit dem Sie über Ihren Web-Browser (z. B. Google Chrome oder Firefox) eine Verbindung aufgebaut haben, erzeugt und dann an Sie gesendet. Durch die Cookies können Sie beim Besuch der Webseite wiedererkannt werden, ohne dass Daten, die Sie bereits zuvor eingegeben haben, nochmals eingegeben werden müssen. Die meisten Browser sind standardmäßig so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Browser auf die Ablehnung von Cookies oder deren vorherige Anzeige einzustellen. Darüber hinaus können Sie Cookies auch jederzeit auf Ihrem System (z. B. im Windows Explorer) löschen. Bitte benutzen Sie hierfür die Hilfefunktion in Ihrem Betriebssystem. Die Cookies unserer Internetseiten enthalten keinerlei persönliche Daten über Sie.
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Verwendung von Analyse-Tools
Zur bedarfsgerechten Gestaltung sowie zur Optimierung dieser Webseite werden durch Lösungen und Technologien der econda GmbH (Zimmerstraße 6, 76137 Karlsruhe, www.econda.de) pseudonymisierte Daten erfasst und gespeichert sowie aus diesen Daten Nutzungsprofile unter der Verwendung von Pseudonymen erstellt. econda arbeitet in unserem Auftrag. Eine Weitergabe der Daten an Dritte bzw. eine Übertragung in Drittländer ist hierbei ausgeschlossen.
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- Analytik
- Optimierung
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Mit Ihrem Opt-In werden zum oben beschriebenen Zweick Cookies eingesetzt, die die Wiedererkennung eines Internet Browsers ermöglichen. Nutzungsprofile werden jedoch ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Besuchers nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Insbsondere werden IP-Adressen unmittelbar nach Eingang unkenntlich gemacht, womit eine Zuordnung von Nutzungsprofilen zu IP-Adressen nicht möglich ist. Ihre Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Verwendete Technologien:
- Cookie
- Lokaler Speicher
Der Einsatz des anonymisierten Trackings erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse eine Reichweitenmessung durchzuführen, um den Online-Auftritt kontinuierlich zu optimieren. Ein personalisiertes Tracking erfolgt nur, sofern Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO).
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- Informationen zum genutzten Gerät
- Informationen zu angesehenen Seiten innerhalb des Website Besuchs
- Informationen im Rahmen des Bestellprozesses
- Informationen zu Zugriffsdaten
Die Verarbeitung und Speicherung der Daten findet nur für den Zeitraum, der zur Einrichtung des jeweiligen Verarbeitungszweckes erforderlich ist oder solange eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist (insbesondere kaufmännische und steuerrechtliche) besteht, statt. Nach Erreichung des Zwecks bzw. Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die entsprechenden Daten rputinemäßig gelöscht.
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VIII. Weitere rechtliche Hinweise
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X.Bildnachweise
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Stand: 01.07.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BAMAKA AG (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Einkaufsberechtigten/Kunden, d. h. ohne Einschränkung auch für im Fernabsatz oder im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossene Verträge. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Bestellungen sind nur durch Unternehmer i.S.v. §14 BGB zulässig. Mit der Bestellung versichert der Kunde, die betreffende Lieferung oder Leistung in Asübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu erwerben.
3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsschluss und Lieferung
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und somit als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Kunde bleibt an sein Angebot sieben Tage gebunden. Die erteilten Aufträge werden durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Lieferung verbindlich.
2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Darstellungen (insb. im Online Shop) sowie Zeichnungen und andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
3. Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache bzw. die Tauglichkeit der Leistung nicht berühren.
4. Für den Umfang der Lieferung ist - im Zweifel - die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.
5. Der Auftragnehmer schließt mit ausgewählten Lieferanten sogenannte Streckengeschäftsabkommen ab, gemäß denen diese Lieferanten berechtigt sind, durch den Auftragnehmer benannte Kunden im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers unmittelbar zu beliefern.
6. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch den Auftragnehmer zu vertreten. Außerdem befreien von der Lieferverpflichtung alle Fälle höherer Gewalt und sonstige für den Auftragnehmer unabwendbaren Ereignisse, insbesondere auch Streiks und Maßnahmen von Behörden.
7. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich soweit eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Eine verbindliche Lieferfrist beginnt nur unter der Voraussetzung zu laufen, dass die Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten erfolgt ist. Insbesondere die Bereitstellung der vom Kunden beizubringenden Zeichnungen, Modelle, Muster und Materialien.
8. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das jeweilige Werk bis zu ihrem Ablauf verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Lieferungen, die den Betrieb des Auftragnehmers nicht berühren (Streckengeschäfte) gelten Liefertermine als eingehalten, wenn die Ware den Lieferanten so rechtzeitig verlässt, dass bei gewöhnlicher Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft.
9. Lieferverzug liegt erst bei Überschreitung der ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermine vor. Der Kunde hat im Falle des Lieferverzuges dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei dem Auftragnehmer beginnt.
10. Bei Verzugseintritt und fruchtlosem Ablauf der Nachfrist oder Unmöglichkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit oder bei vorheriger Vereinbarung eines Fixgeschäftes i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr.4 BGB oder § 376 HGB entfällt die Pflicht zur Nachfristsetzung.
11. Bei von ihm zu vertretenden Lieferverzug haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit es sich um ein Fixgeschäft i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr.4 BGB oder § 376 HGB handelt oder der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
12. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer VI. entgegenzunehmen. Im Falle des Annahmeverzugs oder bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 10 % des Bestellpreises als Ersatz für die aufzuwendenden Mehrkosten zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
13. Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung des Kunden. Frachtsendungen erfolgen unfrei; Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet. Soweit Teillieferungen möglich und für den Kunden nicht unzumutbar sind, sind sie zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.
III. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, auch im Falle der Lieferung, mit Annahme zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit Bereitstellung zur Verladung, auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge des Annahmeverzugs des Kunden oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
IV. Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass eine Preisvereinbarung bei Vertragsschluss fehlt, gelten die jeweils am Liefertag gültigen Preise gemäß Preisliste. Bei Streckengeschäften gelten entsprechend die Preise der zuletzt veröffentlichten Werkpreislisten.
2. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist der Auftragnehmer im entsprechenden Umfang zu einer Preiserhöhung berechtigt.
3. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluss dem Auftragnehmer bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlungen tilgen stets die älteste Schuld. Hat der Kunde außer der Hauptleistung Kosten und Zinsen zu entrichten, so findet eine Tilgung zunächst der Kosten, danach der Zinsen und zuletzt der Hauptforderung statt.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
3. Der Kunde hat die dem Auftragnehmer gehörende Vorbehaltsware einschließlich der durch Be- oder Verarbeitung neu hergestellten Ware auf Verlangen des Auftragnehmers in angemessenem Umfang gegen übliche Risiken auf seine Kosten zu versichern und dem Auftragnehmer die Versicherungsansprüche abzutreten. Dieser ist auch berechtigt, die Versicherung selbst abzuschließen und / bzw. die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu zahlen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist er berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn dem Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache einschließlich der daraus durch Weiterverarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung hergestellten neuen Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Forderungen des Auftragnehmers ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach erfolgter Abtretung berechtigt. Davon bleibt jedoch die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Kunde ihm alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.
6. Erfolgt eine Weiterverarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung o. ä. der unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Ware, so erwirbt der Auftragnehmer an der neuen Sache das Alleineigentum, wenn der Wert seines Stoffes überwiegt bzw. anderenfalls Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
7. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
VI. Mängelgewährleistung
1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund
- ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung
- fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte
- unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte
- fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
- übermäßiger Beanspruchung
- der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe
- natürlicher Abnutzung oder Verschleiß
- nicht ordnungsgemäßer Wartung
- mangelhafter Bauarbeiten
- ungeeigneten Baugrunds
- chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse
- Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte
entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer haftet generell nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesen Bedingungen etwas Gegensätzliches geregelt ist.
2. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder unerlaubten Handlung, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon ist die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet. Im Falle der leicht fahrlässigen/ fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
3. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen der Produkthaftung oder der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache und für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
4. Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/ oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit seines Online Shops.
5. Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte auf der Website seines Online Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Auftragnehmer macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
VIII. Urheberrecht
An allen vom Auftragnehmer dem Einkaufsberechtigten überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor. Reverse Engineering ist untersagt. Der Einkaufsberechtigte darf die vorbezeichneten Gegenstände oder ihre Inhalte keinen Dritten oder eigenen, nicht befassten Mitarbeitern zugänglich machen oder mitteilen, sie nicht verwerten, vervielfältigen oder verändern.
IX. Datenschutz / Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer erhebt und speichert für die geschäftsabwicklung notwendige Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter beachtet der Auftragneher die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzeheiten zu Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer sowei Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung unter https://www.bamaka.de entnommen werden.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Auftragnehmers bzw. bei Streckengeschäften der Auslieferungsort des jeweiligen Lieferwerkes.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und der unter dieser Vereinbarung geschlossenen Einzelverträge ist Königswinter. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Kunden auch an dessen allgemeinen oder an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt – auch bei Auslandsbeziehungen – nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere ist die Berufung auf internationale kaufrechtliche Regelung ausgeschlossen.
Stand: Oktober 2020