Vertrag

I. Vertragsgegenstand
Zur Erhaltung, Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Einkaufsberechtigten beim Erwerb der im Produktspektrum der BAMAKA AG angebotenen Leistungen, handelt die BAMAKA AG mit den Herstellern, Lieferanten und sonstigen Dienstleistern (nachfolgend "Lieferanten") günstige Einkaufskonditionen aus bzw. bietet Produkte und branchenspezifische Handelswaren zu günstigen Konditionen an.

II. Vergütung
Die BAMAKA AG verfügt über eine Vielzahl von Lieferanten-Großkundenabkommen mit günstigen Einkaufskonditionen. Die überwiegende Zahl der Abkommen ist für Einkaufsberechtigte kostenlos nutzbar. Lediglich bei der Inanspruchnahme von wenigen Großkundenabkommen (z.B von KFZ-Flottenverträgen) wird eine geringe Bearbeitungspauschale von max. einem Prozent des Nettolistenpreises erhoben. Einzelheiten zu den ggf. anfallenden Kosten können den Großkunden-Infos im geschlossenen Kundenbereich unter www.bamaka.de entnommen werden.

III. Geheimhaltung der Konditionen
Die von der BAMAKA AG ausgehandelten Konditionen werden nur den Einkaufsberechtigten genannt. Einkaufsberechtigten ist es untersagt, diese Konditionen Fremden (z.B. Bau- und GaLaBau-Unternhemen, Wettbewerbern oder Lieferanten u.a.) zu nennen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus der BAMAKA AG. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

IV. Bonusauschüttung
Soweit die BAMAKA AG von ihren Vertragslieferanten Bonuszahlungen nach Abschluss des Geschäftsjahres erhält, werden diese an die Einkaufsberechtigten, nach vorheriger Benennung an die BAMAKA AG, entsprechend ihres Umsatzanteils, bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres ausgeschüttet.

V. Laufzeit dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Spätestens die Kündigung der Innungs-/ Verbandsmitgliedschaft führt automatisch zur Beendigung dieser Vereinbarung, ohne dass es von einer der Parteien einer Erklärung oder Anzeige bedarf.

VI. Registrierung; Kundenkonto; Mitteilungen
Für die Nutzung des BAMAKA Online Shops sowie weiterer Services muss sich der Einkaufsberechtigte registrieren und dabei die Pfichtfelder der für die Registrierung vorgesehenen Anmeldemaske vollständig und korrekt ausfüllen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Registrierung der Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Nach erfolgreicher Registrierung wird ein nicht übertragbares Kundenkonto angelegt, das dem Einkaufsberechtigten den Zugang zum geschlossenen Kundenbereich sowie dem BAMAKA Online Shop ermöglicht. Außerdem erhält der Einkaufsberechtigte die Möglichkeit, seine Einkäufe und Bestellungen dort einzusehen und zu verwalten sowie gegebenenfalls weitere Online-Services (z.B. Tankkartenverwaltung) zu nutzen. Auf Antrag kann der Einkaufsberechtigte zusätzliche Passwörter für weitere Mitarbeiter oder Betriebsstätten erhalten. Der Einkaufsberechtigte hat dabei die Möglichkeit, bestimmte Funktionen und Berechtigungen nur bestimmten Mitarbeitern zuzuweisen bzw, für andere Mitarbeiter zu sperren.

Der Einkaufsberechtigte stellt sicher, dass die Passwörter unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen und die Nutzer der Passwörter intern berechtigt sind, die jeweils zugewiesene Funktion (z.B. Einkauf oder Tankkartenverwaltung) zu nutzen. Auf die Wirksamkeit einer Bestellung im Online Shop oder sonstiger Nutzung von Services hat die interne Berechtigung keinen Einfluss. Bei missbräuchlicher Nutzung der überlassenen Passwörter haftet der Einkaufsberechtigte vollumfänglich.

Persönliche Zugangsdaten des Einkaufsberechtigten bzw. seiner Mitarbeiter sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollten Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen, muss dies dem Auftragnehmer umgehend gemeldet werden und der Einkaufsberechtigte seine Zugangsdaten ändern. Der Einkaufsberechtigte hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Daten stets auf einem aktuellen Stand sind.

Der Einkaufsberechtigte willigt ein, dass er von der BAMAKA AG regelmäßig über Veränderungen in den Großkunden-Abkommen, Vertragsneuheiten und Sonderaktionen über aktuell nutzbare Kommunikationswege, insbesondere per E-Mail-Newsletter, informiert wird. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber der BAMAKA AG ganz oder teilweise widerrufen werden.

Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rahmenvereinbarung ist Königswinter.

VII. Einbeziehung von Vereinbarungen
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers (Anlage I.) sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

VIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. In diesem Falle sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Vertragslücke ergeben sollte.

Bad Honnef, 27.10.2020